Login oder Registrieren kostenlos!
Speisekartensoftware Gastronomiebedarf kostenloser Businessplan
Existenzgründung imbiss
cafe gastro
Benutzer Login
Hallo Gast
IP-Adresse: 38.107.191.99

Benutzername
Passwort
Registrieren
 Passwort vergessen
Hauptmenü
Jobangebote
Empfehlungen

Bei starcooks24.de erhalten Sie professionelles Kochgeschirr für ihren Start in das Gastrogewerbe

Hotel- und Gastronomieimmobilien zum Kauf bzw. zur Pacht
 
RSS
Rechtsform des Unternehmens
AutorText
TimTurnschuh
neu dabei


Beiträge: 1
Geschlecht:
Online: Nein
Datum: 22/09/2009 11:20
Rechtsform des Unternehmens
#post258
Hallo alle zusammen,

mich würde mal interessieren, welche Rechtsform (und aus welchen Gründen diese) Ihr gewählt habt.
Ich befasse mich derzeit mit der Übernahme einer OHG - wäre eigentlich davon überzeugt, mit einer GmbH auf der sicheren Seite zu sein, aber bin unschlüssig über die Vor- und Nachteile speziell im Gastronomiegewerbe.

Danke für die Anwtorten schonmal vorab :-)

Tim
 
Webmaster
Junior


Beiträge: 78
Geschlecht:
Online: Nein
Datum: 23/09/2009 22:53
Rechtsform des Unternehmens
#post261
Hi Tim,

es kommt eben darauf an, was du vorhast! Eine GmbH hat nun mal den Vorteil, dass du nur einer beschränkten Haftung unterliegst.

Hier mal ein kurzer Überblick:

OHG:

Gründung: min. 2 Personen
Haftung: jeder Gesellschafter uneingeschränkt
Geschäftsführung: jeder Gesellschafter
Wichtige Gesellschaftsorgene: Gesellschaftsversammlung
Gewinnverteilung: 4% auf Kapitalanlage, Rest nach Köpfen

GmbH:

Gründung: min. 1 Person , min. 25000 Euro Stammkapital
Haftung: nur mit den Stammeinlagen
Geschäftsführung: Geschäftsführer
Wichtige Gesellschaftsorgane: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer (Aufsichtsrat)
Gewinnverteilung: nach Stammeinlagen

In Betracht zu ziehen wäre da noch die neue Mini-GmbH, die ich auch im Gastronomie-Bereich für sinnvoll halte

Die Mini-GmbH
- erfordert ein Stammkapital von nur einem Euro
- trägt den Rechtszusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- keine persönliche Haftung der Gesellschafter
- kann zur normalen GmbH werden, wenn das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist ( bis zu diesem Zeitpunkt muss jährlich ein Viertel des Jahresüberschusses zurückgelegt werden)

 
schiff100
neu dabei


Beiträge: 6
Geschlecht:
Online: Nein
Datum: 26/09/2009 11:07
Re: Rechtsform des Unternehmens
#post265
Die Frage die sich bei einem Betrieb stellt, ist doch die Größe des Unternehmens.

Generell sollte man in zwei Kategorien Denken:
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften bzw. Einzelfirmen

In Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, Ug (mini GmbH), AG, ggf. LTD liegt der Vorteil in der Haftung nach außen!
Aber das nützt einem nicht viel, denn Banken, Brauereien usw. werden keine Verträge abschließen mit diesen Gesellschaftsformen wenn die Stammkapitaleinlage den Darlehnswert überschreiten.
Sinnvoll sind Kapitalgesellschaften eigentlich nur wenn mehrere Teilhaber vorhanden sind und/oder das Haftungsrisiko sehr hoch ist. Das ist aber in der Gastronomie wohl selten der Fall, denn schlimmstenfalls bezahlt ein Kunde sein Essen nicht, oder möchte das Geld dafür zurück haben.
Anders ist es schon bei einem Atomkraftwerk, da könnten plötzlich ungeahnte Forderungen auf einen zukommen!
Wenn Du allerdings einen Gastronomiebetrieb eröffnest, der ein hohes Haftungsrisiko welches nicht über eine Versicherung abgedeckt ist betreibst, ist die Kapitalgesellschaft sinnvoll, ansonsten birgt das ganze nur einen höheren Buchhaltungsaufwand und diverse Regeln die eingehalten werden müssen.
Um Bonität zu erlangen muss meist noch mit eigenem Vermögen gehaftet werden.

Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG usw.)
Sind meist für Einsteiger die bessere Alternative, einfache Buchführung, Darlehnshöhe von privater Liquidität abhängig. Nachteil, man haftet natürlich mit seinem Privatvermögen.
GbRs sind relativ gefährlich weil alle Gesellschafter in sich für die Gesamthaftung haften.
Geht also ein Betrieb mit 1 Mio. pleite (unwahrscheinlich, aber rein hypothetisch), haftet JEDER Gesellschafter in dieser Höhe! Bis die Summe ausgeglichen ist.
Das kann schon doof sein, weil man seinen Geschäftspartner nicht immer überprüfen kann und hängt auch mit drin, wenn einer "austickt ..." z.B. sich einen neuen Firmenwagen bestellt über die Firma, da kann es dann schon schnell mal zum Verhängnis werden, ist genauso gefährlich wie eine Bürgschaft, da man selbst keine Kontrolle zu 100% über das Tun und handeln hat.
Interne Verträge haben nur im Innenverhältnis eine Bedeutung, nach außen sind immer alle Gesellschafter voll haftend.

Ich hoffe, es hat in der Frage etwas geholfen?!

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
 
konzession beantragen fassbierpreise

Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um die Themen Neueröffnung, Regeln, Maßnahmen und Pflichten des Inhabers, Dehoga und die Möglichkeiten. Wir beantworten Fragen zu Ihrer Gaststätte oder rund um das Thema Gastronomie und unsere User unterstützen uns dabei. Aus Sie können Teil eines großartigen Hilfeverbunds werden, in dem Sie Fragen, zu denen Sie eine Kompetente Antwort haben, in unserem Forum beantworten. In unserem Marktplatz können Sie kostenlose Kleinanzeigen für die Gastronomie aufgeben und Ihre Gastronomieartikel verkaufen.

 

Dazu finden Sie bei uns vorgefertigte Geschäftspläne, Restaurant - und Speisekartensoftware, Businesspläne, Pachtverträge, Hilfe zu Gesundheitsausweisen, HACCP und Hygiene und viele andere nützliche Vorlagen für Ihre Gastronomie.

 

Deutsche Version von MemHT Deutschland Templates, Addons, Blocks downloaden auf http://www.memht.de
MemHT Portal is a free software released under the GNU/GPL License by Miltenovik Manojlo