Die Frage die sich bei einem Betrieb stellt, ist doch die Größe des Unternehmens.
Generell sollte man in zwei Kategorien Denken:
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften bzw. Einzelfirmen
In Kapitalgesellschaften, z.B. GmbH, Ug (mini GmbH), AG, ggf. LTD liegt der Vorteil in der Haftung nach außen!
Aber das nützt einem nicht viel, denn Banken, Brauereien usw. werden keine Verträge abschließen mit diesen Gesellschaftsformen wenn die Stammkapitaleinlage den Darlehnswert überschreiten.
Sinnvoll sind Kapitalgesellschaften eigentlich nur wenn mehrere Teilhaber vorhanden sind und/oder das Haftungsrisiko sehr hoch ist. Das ist aber in der Gastronomie wohl selten der Fall, denn schlimmstenfalls bezahlt ein Kunde sein Essen nicht, oder möchte das Geld dafür zurück haben.
Anders ist es schon bei einem Atomkraftwerk, da könnten plötzlich ungeahnte Forderungen auf einen zukommen!
Wenn Du allerdings einen Gastronomiebetrieb eröffnest, der ein hohes Haftungsrisiko welches nicht über eine Versicherung abgedeckt ist betreibst, ist die Kapitalgesellschaft sinnvoll, ansonsten birgt das ganze nur einen höheren Buchhaltungsaufwand und diverse Regeln die eingehalten werden müssen.
Um Bonität zu erlangen muss meist noch mit eigenem Vermögen gehaftet werden.
Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG usw.)
Sind meist für Einsteiger die bessere Alternative, einfache Buchführung, Darlehnshöhe von privater Liquidität abhängig. Nachteil, man haftet natürlich mit seinem Privatvermögen.
GbRs sind relativ gefährlich weil alle Gesellschafter in sich für die Gesamthaftung haften.
Geht also ein Betrieb mit 1 Mio. pleite (unwahrscheinlich, aber rein hypothetisch), haftet JEDER Gesellschafter in dieser Höhe! Bis die Summe ausgeglichen ist.
Das kann schon doof sein, weil man seinen Geschäftspartner nicht immer überprüfen kann und hängt auch mit drin, wenn einer "austickt ..." z.B. sich einen neuen Firmenwagen bestellt über die Firma, da kann es dann schon schnell mal zum Verhängnis werden, ist genauso gefährlich wie eine Bürgschaft, da man selbst keine Kontrolle zu 100% über das Tun und handeln hat.
Interne Verträge haben nur im Innenverhältnis eine Bedeutung, nach außen sind immer alle Gesellschafter voll haftend.
Ich hoffe, es hat in der Frage etwas geholfen?!
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann |